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Warnmeldung Ackerbau Nr. 1

Hinweise vom 31.01.2024 Nr. 1

Wir informieren Sie über Termine, Vorbereitung von Mulchsaatflächen innerhalb und außerhalb von Wasserschutzgebieten und Düngeverordnung

Sachkunde Fortbildung im Pflanzenschutz:
Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte vierstündige Fortbildung besuchen müssen. In BW können auch zwei mal zwei Stunden innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden. An folgenden Terminen bieten wir eine zweistündige, identische Fortbildung an. Beginn ist jeweils um 19:30 Uhr:

20.02.2024 in Schwetzingen, BSZ Schwetzingen
22.02.2024 in Weinheim, Johann – Philipp – Reis – Schule

Eine Anmeldung ist u n b e d i n g t erforderlich unter:

landwirtschaft-naturschutz@rhein-neckar-kreis.de

oder Telefon: 06221/5225300

Feldstunden:
Wir führen am Mittwoch den 28.02.2024 Feldstunden durch. Wir treffen uns um:
09:00 Uhr in Hockenheim beim Modellfliegerplatz
11:00 Uhr in Weinheim, Weschnitzsiedlung, auf der Straße Richtung Weidsiedlung
14:00 Uhr in Zuzenhausen, am Friedhofsparkplatz
16:00 Uhr in Helmstadt vor der „Förstelhütte“

Wir freuen uns auf interessante Gespräche und Diskussionen!

Vorbereitung von Mulchsaatflächen:
Bis zum 30.06.2024 gelten für die Anwendung des Wirkstoffes Glyphosat übergangsweise die gleichen Anwendungsbestimmungen wie seit dem September 2021. Das heißt, dass die Anwendung in allen Wasserschutzgebieten (ogl- Problem- und Sanierungsgebiet) weiterhin untersagt ist. In diesem Jahr kann noch alternativ vor der Bestellung von Sommergetreide (Sommergerste, Hafer, Sommerweizen) Fusilade MAX zur Bekämpfung von Ausfallgetreide und anderen sensitiven Gräsern eingesetzt werden. Vor dem Anbau von Zuckerrüben können die Produkte Agil-S und Focus Aktiv bei Bedarf angewendet werden. Eine Wirkung auf Unkräuter besteht bei allen genannten Produkten nicht.

Düngung allgemein:
Nach der Dünge Verordnung müssen Sie vor der Ausbringung von wesentlichen Mengen an Stickstoff (ab 50 kg/ha) und Phosphat (ab 30 kg/ha) eine Bedarfsermittlung durchführen. Das Ziehen von eigenen Nmin-Proben erleichtert die Dokumentation. Bei eigenen Berechnungen empfehlen wir das Programm „Düngung BW“ zu nutzen. Beachten Sie die besonderen Auflagen in den roten und gelben Gebieten sowie im Wasserschutz.

Wenn Sie detaillierte Fragen zur Düngung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Fachberater Markus Fischer und Hans-Peter Wöllner.

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